• März 2010

    Derzeit warnen Verbraucherschützer vor gefälschten GEZ-Mahnschreiben. Betrüger fälschen derzeit Schreiben und erwecken beim Verbraucher den Eindruck, es handle sich um Mahnschreiben der GEZ.

    Der Briefkopf ist täuschend echt und man wirft dem Verbraucher vor, mit seinen Zahlungen für die Rundfunkgeräte im Rückstand zu sein. Für den Fall des Nichtzahlens wird mit Inkasso, SCHUFA und Gerichtsvollzieher gedroht.

    Neben dem Briefkopf finden sich auch ein Aktenzeichen und der Barcode auf dem Brief. Den Verbrauchern wird vorgetäuscht, dass hier noch Zahlungen ausstehen.

    Sie sollten sich davon aber nicht schrecken lassen und auf keinen Fall bezahlen.

    Man kann die Schreiben an der falschen GEZ-Kontonummer erkennen. Die richtige GEZ-Kontonummer besteht unter anderem aus den Ziffern 1 2 3 4 5 6 7 8 genau in dieser Reihenfolge.

    Die Kontonummer auf den betrügerischen Schreiben sieht anders aus.

    Weiterhin enthalten die Originalschreiben der GEZ eine Rechtsbehelfsbelehrung, da es sich um Bescheide der öffentlichen Verwaltung handelt. Die Schreiben der Betrüger enthalten auch keine solche Rechtsbehelfsbelehrung.

    Haben Sie sonst Bedenken hinsichtlich der Echtheit dieser Schreiben sollten Sie die Verbraucherschutzzentralen vor Ort aufsuchen oder einen Anwalt beauftragen. Auch eine Nachfrage bei der GEZ klärt den Fall schnell auf.

    So erkennen Sie kurzerhand, ob es sich um ein Betrügerschreiben oder ein echtes GEZ-Schreiben handelt:

    Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung und nicht die Kontonummer mit den Ziffern 1 2 3 4 5 6 7 8.

    Sollte hier schon aus Angst bezahlt worden sein, empfiehlt sich der Weg zur Verbraucherschutzzentrale, zum Anwalt oder auch zur Polizei.

    Im Grunde genommen sollten Sie die falschen GEZ-Zahlungsaufforderungen einfach ignorieren. Jedenfalls sollten Sie nicht zahlen.