• Juli 2010

    Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde im Jahre 1954 für das Recht auf die Ehre, Achtung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit entwickelt. Die Basis des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt im Grundgesetz bei den Artikeln 1 Abs.1 und 2 Abs.1, die für den Schutz der Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen.

    Im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht wird zwischen der Privatsphäre, Intimsphäre und Individualsphäre unterschieden.

    Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz der persönlichen und privaten Lebensbereiche. Hierzu gehören unter anderem das häusliche Leben, die Familie, unerlaubte Tonbandaufnahmen, unerlaubtes Verwenden von Bild und Name, eine Falschdarstellung der Lebensweise in Medien, diffamierende Äußerungen, Sexualbereich, psychische Gefühls- und Gedankenwelt, unerlaubtes Veröffentlichen privater Briefe und Tagebücher, Schutz des Selbstbestimmungsrechts sowie das Recht zur Kenntnis der Abstammung. Wird in einer oder mehrerer dieser Rechte eingegriffen, ist ein unantastbarer Bereich des Lebens einer Person angegriffen. Dies kann eine polizeiliche Anzeige, Schadensersatzansprüche, Berichtigungsansprüche und Unterlassungsansprüche zur Folge haben.

    Besonders geschützt ist der Bereich der persönlichen Ehre, des Namens, des eigenen Bildes sowie das Urheberrecht. Diese Rechte gelten ebenso auch noch nach dem Tod des Menschen. Das Bundesverfassungsgericht besagt, dass jede Person selbst darüber entscheiden kann, wie er sich gegenüber dritten Personen und in der Öffentlichkeit darstellen möchte. Es darf jedoch gesetzlich nicht vorkommen, dass eine Dritte Person Unwahrheiten oder Wahrheiten aus dem privaten und intimen Bereich eines Menschen verbreitet.

    Der Schutz und die Rechte sind im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aufgeführt und jeder Mensch ist verpflichtet, diese zu bekommen, aber auch selbst einzuhalten.

    Falls Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, können Sie sich vertrauensvoll an einen Münchener Rechtsanwalt wenden. Eine Auswahl von entsprechenden Anwälten und Kanzleien finden Sie bei der Anwaltssuche München unter www.Münchener-Anwalt.de