• September 2011

    Ein Mann hatte Drogen zu sich genommen und setzte sich dann hinter das Steuer eines PKWs. Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Beamten auf, dass der Mann unter Drogen stand. Der Führerschein wurde ihm daraufhin entzogen. Der Fahrer klagte gegen den Führerscheinentzug und begründete seine Klage damit, dass es sich um eine einmalige Einnahme von Drogen gehandelt habe. Das Gericht nahm diese Begründung jedoch nicht an und wies die Klage mit der Begründung ab, dass auch eine einmalige Einnahme von Drogen ein Grund zur Wegnahme der Fahrerlaubnis ist.

    Verwaltungsgericht München Aktenzeichen 2 L 103/10

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