• November 2009

    Die Abmahnwelle wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten, Filesharing, Urheberechtsverletzungen bezüglich einzelner Musiktitel und Künstler, aber auch bzgl. der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung geschützter Fotografien und Filme, rollt weiter. Beachtenswert hierzu auch die Beiträge vieler hochgeschätzter Kollegen auf dieser Seite und in vielen Blogs und Foren im Internet.

    Auf Grund der Erfahrung der letzten Wochen, - dass die Abmahnungen gerne am Freitag und Samstag eintreffen -, haben wir uns entschlossen eine Beratungs- und Infohotline für Abgemahnte einzurichten. Wir sind außer per E-Mail auch telefonisch erreichbar, um akute Fragen rund um das Thema zu beantworten.

    Wir warnen vor überstürzten Handlungen, aber auch davor, es auf die leichte Schulter zu nehmen. Von Einzelfällen abgesehen, sollte eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abgegeben werden. Was das im Einzelnen heißt und inwieweit die den Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeändert werden sollte und worauf sie inhaltlich beschränkt werden sollte, erläutern wir - wie viele unserer spezialisierten Kollegen im ganzen Bundesgebiet - Ihnen gerne.

    Aber natürlich wünschen wir allen ein abmahnfreies Wochenende.

    Max Jelinek

    Rechtsanwalt & Mediator