• Juli 2015

    Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH Folgen der 3. Staffel der Serie "The Following" ab.

    Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 519,50 Euro (pro Folge) sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

    Vorsicht: Es besteht die Gefahr, in Zukunft auch wegen einer anderen Folge abgemahnt zu werden.

    Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

    Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann