• Mai 2015

    Wer vor einigen Jahren eine Immobilie finanziert hat und sieht wie sehr die Zinsen seit dem gesunken sind, wird versucht sein, seinen Kredit zu neuen Konditionen umzuschulden. Da aber auch die Banken nichts zu verschenken haben, fordern Sie in solchen Fällen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kündigung des Darlehensvertrags ist damit wirtschaftlich normalerweise keine Option.

    Widerrufsjoker als Trumpf im Finanzierungsspiel

    Statt einer Kündigung muss daher ein Widerruf des Darlehens erfolgen. Ein solcher Widerruf ist zwar eigentlich nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss möglich; das gilt aber nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist. Und genau das ist bei den meisten Kreditverträgen seit dem Jahr 2002 nicht der Fall. Bis zum BGH hat die Rechtsprechung die von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen inzwischen als unzulässig verworfen. Die betroffenen Immobilienfinanzierungen können daher auch noch Jahre später vom Schuldner widerrufen werden (sog. Widerrufsjoker).

    Betroffen sind sowohl Finanzierungen der privaten Banken wie z.B. der Deutschen Bank oder Commerzbank aber auch der Sparkassen wie der HASPA oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Spezialisierte Kanzleien im Immobilienrecht und Finanzierungsrecht haben bereits tausende von Darlehen überprüft und in den meisten Fällen Ansatzpunkte gefunden, um für ihre Mandanten eine günstigere Finanzierung auszuhandeln oder gerichtlich durchzusetzen.

    So kommt man mit Anwalt zum Widerruf und zum günstigen Immobilienkredit

    Darlehensnehmer mit einer Baufinanzierung bzw. einem Immobiliendarlehen steht damit in den meisten Fällen der Weg frei zu einer deutlich günstigeren Finanzierung. Dafür sollten sie zunächst einmal ihren konkreten Kreditvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Gibt es bei der Widerrufsbelehrung relevante Abweichungen zu den amtlichen Mustern, kann man – nachdem eine Anschlussfinanzierung – initiiert wurde, den Widerruf erklären und notfalls mit einem Anwalt die eigenen Ansprüche durchsetzen. Alternativ bzw. zusätzlich kann die Sach- und Rechtslage auch dafür genutzt werden, mit der eigenen Bank über neue Konditionen zu verhandeln. Die Kreditinstitute verfahren dabei nicht einheitlich. Jede Bank verfolgt hier ihre eigene Vorgehensweise. Außerdem sind die Erfolgsaussichten nicht bei allen Abweichungen in der Widerrufsbelehrung gleich.

    Wer Rechtsschutzversichert ist, sollte sich – gegebenenfalls mit dem eingeschalteten Rechtsanwalt – um eine Deckungszusage für eine etwaige Auseinandersetzung mit der Bank bemühen. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko für eine Auseinandersetzung bezüglich des Widerrufs. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte gemeinsam mit einem Anwalt des Vertrauens eine Entscheidung auf der Grundlage des zu erwartenden Kostenrisikos, der Zinsersparnis im Falle eines Obsiegens und natürlich den Erfolgsaussichten aufgrund der Rechtslage getroffen werden.

    Weitere Informationen zum Widerrufsjoker bzw. zum Widerruf von Immobilienkrediten sowie zu unseren spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten in Berlin und Hamburg finden Sie auf unserer Homepage:

    http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/immobilienrecht/widerruf-immobiliendarlehen.html