• Oktober 2010

    Umstrukturierung, Rationalisierung, Globalisierung, Schikanen und nicht zuletzt Mobbing sind Vorkommnisse, die den Arbeitsplatz betreffen können. Kein anderer wichtiger Bereich unseres Lebens ist in den letzten Jahren so unberechenbar geworden wie die Arbeitswelt. Selbst der vermeintlich sicherste Job kann heute innerhalb kürzester Zeit in Gefahr geraten. Die Probleme rund um den Arbeitsplatz können ein ganzes Berufsleben aus den Fugen geraten lassen und können leider auch jeden treffen.

    Viele Betroffene stellen sich dann die Frage: Wie kann ich mich rechtzeitig und richtig wehren? Wie kann ich verhindern, dass es gerade mich trifft und wie rette ich meinen Arbeitsplatz?

    Im Falle einer Kündigung heißt es grundsätzlich: Ruhe bewahren! Arbeitsverhältnisse sind normalerweise auf Dauer angelegt und sie enden in der Regel nur, wenn ein besonderer Beendigungsgrund vorliegt.

    Es kann ein Arbeitsverhältnis nur beendet werden durch

    - eine Aufhebung des Arbeitsvertrages, d. h. mit einem Aufhebungsvertrag, mit der Sie und Ihr Arbeitgeber einverstanden sind, oder
    - durch eine ordentliche Kündigung, bei der die Kündigungsfristen eingehalten werden, oder
    - durch eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

    Nur ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch zu dem vereinbarten Zeitpunkt.

    Nach Erhalt der Kündigung sollte man sich auf jeden Fall Notizen machen, die bei einem späteren Rechtsanwaltsgespräch hilfreich sein können. Prüfen Sie, ob der Kündigungsgrund bzw. der behauptete Sachverhalt überhaupt stimmt. Eventuell besteht in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber noch die Chance, dass dieser die Kündigung zurücknimmt oder ist dies aussichtslos? Wenn Sie sofort nach der Kündigung nach Hause geschickt wurden, dann müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterbezahlt werden, arbeiten müssen Sie aber nicht mehr.

    Holen Sie sich Rat beim Fachmann und lassen Sie den Sachverhalt prüfen. Eventuell raten Ihnen die Fachleute zu weiteren Schritten, dann erheben Sie Klage und setzen Sie sich berechtigt zur Wehr.

    Eine Kündigung muss stets in schriftlicher Form erfolgen. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie als Arbeitnehmer. Ob dann die Kündigung wirksam ist, hängt davon ab, ob und wann der Betroffene davon Kenntnis genommen hat. Sobald Sie die Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten haben, bleibt Ihnen drei Wochen Zeit, beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Eine Kündigungsschutzklage können Sie selbst erheben und müssen nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Dies ist erst dann erforderlich, wenn das Arbeitsgericht durch Urteil entschieden hat und einer der Parteien Berufung eingelegt hat. Vor dem dann zuständigen Landesarbeitsgericht dürfen Sie Ihren Prozess nicht mehr ohne Rechtsanwalt führen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung auch für Arbeitsrecht abgeschlossen haben, wird diese Rechtsschutzversicherung Ihre Beratungs- und Prozesskosten übernehmen.

    Empfehlenswert ist es, einen Wolfsburger Rechtsanwalt einzuschalten, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist oder Arbeitsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt ausgewählt hat. Entsprechende Rechtsanwälte in Wolfsburg finden Sie beim lokalen Anwaltssuchdienst Wolfsburger-Anwalt.de.