• April 2012

    Es passiert täglich auf den deutschen Straßen, doch die wenigsten wissen, wie sie sich verhalten sollen. Wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte, die man wissen und beherzigen sollte.

    Ist es zu einem Verkehrsunfall mit einem anderen Beteiligten bekommen, müssen Sie als allererstes die Unfallstelle absichern. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine weiteren Verkehrsteilnehmer in die Unfallstelle einfahren oder Sie, Ihr Unfallgegner oder sonstige weitere Beteiligte verletzt werden könnten.

    Was viele nicht wissen, ist, dass bei einem Verkehrsunfall, wo reiner Sachschaden entstanden ist und keinerlei Personen verletzt wurden, es nicht zwingend erforderlich ist, die Polizei zu rufen. Denn die Polizei klärt weder die Schuldfrage noch hat diese irgendeine Funktion wenn es um die Schadensregulierung geht. Die Polizei ist einzig und alleine dafür zuständig, die begangene Ordnungswidrigkeit, welche einem oder beiden Verkehrsteilnehmer vorgeworfen werden kann, zu ahnden. Sprich wenn man die Polizei zum Unfall ruft, muss mindestens ein Unfallbeteiligter zahlen, bekommt Punkte oder sogar eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, bei der ein Fahrverbot verhängt werden könnte.

    Ist der Unfallhergang klar und die Schuldfrage eindeutig, sollte man auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten.

    Als nächstes, nachdem Sie die Unfallstelle mittels Warndreieck abgesichert haben, sollten Sie an Ihren Unfallgegner herantreten zwecks Personalienaustausch zur Schadensregulierung.

    Hier gilt folgendes:

    Die Versicherung des Fahrzeugführers, welcher ursächlich dazu beigetragen hat, dass es zum Unfall gekommen ist, haftet für die entstandenen Schäden. Sprich wer Schuld hat, dessen Versicherung hat zu zahlen.

    Tauschen Sie Ihre Personalien untereinander aus. Folgendes sollte notiert werden:

    - Name des Unfallgegners
    - Anschrift des Unfallgegners
    - Kennzeichen des PKW´s des Unfallgegners
    - Telefonische oder sonstige Erreichbarkeit
    - Versicherung des Unfallgegners
    - Unfallort
    - Unfallzeit
    - Unfallhergang
    - Witterungsverhältnisse
    - Weitere Zeugen oder Beteiligte
    - Verkehrssituation am Unfallort ( Kreuzung, Vorfahrtsregelung etc. )

    All diese Sachen werden von der Versicherung gefragt werden, wenn Sie den Unfall dort melden.

    Nach dem Personalienaustausch muss der Schuldige an dem Unfall seine Versicherung anrufen und den Schaden dort melden. Dies kann nach Absprache auch der Geschädigte machen.

    Nach der Meldung bei der Versicherung geht dann alles seinen Gang. Beide Parteien bekommen einen Anhörbogen der Versicherung, wo Sie sich nochmals zu dem Unfallhergang äußern können. Währenddessen kann man von seinen Unfallschäden ein Gutachten anfertigen lassen und dieses bei der Versicherung, welche für die entstandenen Schäden aufkommt, einreichen.

    Sollte es während der Schadensregulierung zu Komplikationen kommen, haben Sie die Möglichkeit, den Unfall bis zu 3 Monate nach dem Unfallzeitpunkt nachträglich polizeilich aufnehmen zu lassen. Das könnte in Betracht kommen, wenn Ihr Unfallgegner behauptet, dass Sie durch ein Fehlverhalten den Unfall verursacht hätten, damit seine Versicherung nicht zahlen muss, obwohl es eindeutig war, dass Ihr Unfallgegner den Unfall verursacht hatte.

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