• Oktober 2009

    Ist erst einmal die Kündigung ausgesprochen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich in dem Unternehmen weiter arbeiten zu können.
    Auch die meisten Kündigungsschutzprozesse werden durch Vergleich beendet (rund 90 %). Verbunden mit der (endgültigen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses, verpflichtet sich der Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen.

    Anders als in anderen europäischen Ländern kennt das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung muss im Prozess oder außergerichtlich durchgesetzt werden. Hier gilt die Regel, je besser die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers, desto höher ist die Abfindung.
    In Hamburg gilt dabei immer noch die „Faustformel“ einer Abfindung zwischen einem halben bis einem vollen Brutto-Monatseinkommen je Beschäftigungsjahr (anders im Hamburger Umland).

    Nur wer die aktuelle Rechtsprechung kennt und die Strategie und Taktik des Kündigungsschutzprozesses sicher beherrscht, kann höhere Beträge durchsetzen.