• März 2012

    Telefonfirmen dürfen ihre Forderungen nicht an ein Inkassounternehmen weitergeben. Das Amtsgericht aus Meldorf sieht bei der Weitergabe der Entgeltforderung an ein Inkassounternehmen eine Missachtung vom Fernmeldegeheimnis. Da mit der Abtretung an das Inkassounternehmen wichtige persönliche Daten von den Kunden weitergegeben werden. Somit sind derartige Abtretungen von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkassounternehmen als unwirksam zu betrachten.

    Urteil des AG Meldorf Aktenzeichen: 81 C 241/11


    Foto: Thorben Wengert, pixelio.de