• November 2010

    Bisher erhielten unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind, dies ist jedoch mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht nun mit Urteil (1 BvR 420/09) vom 21.07.2010 entschieden hat. Die Aufteilung der elterlichen Sorge müsse dem Kindeswohl entsprechen, ob dies der Fall ist, solle nun künftig gerichtlich überprüft werden können. Die Bundesregierung arbeitet derzeit noch an einem neuen Gesetzentwurf, sowohl ein generell gemeinsames Sorgerecht von Vater und Mutter, als auch die sofortige Übertragung des Sorgerechts auf den Vater sind im Gespräch.

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