• November 2010

    Vermieter haben natürlich Interesse daran, dass der Mieter mit der gemieteten Wohnung sorgsam umgeht. Deshalb hat der Gesetzgeber die Kaution zugelassen. Der gesetzliche Rahmen für den Vermieter ist dabei eng gesteckt und kein Mieter muss mehr zahlen. Als Kaution sind z. B. maximal 3 Nettomieten erlaubt und jeder Mieter darf die Kaution immer in 3 Monatsraten zahlen – selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes steht, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (AZ: VIII ZR 344/02). Der Vermieter muss die Kaution, die der Mieter bei ihm hinterlegt, strikt getrennt von seinem sonstigen Vermögen anlegen und mögliche Zinsen stehen dem Mieter zu. Bei beanstandungslosem Auszug des Mieters muss das Geld zurückgezahlt werden, wobei der Vermieter allerdings einen Teil einbehalten darf, um eventuelle Nebenkostennachzahlungen abzudecken: 3 bis 4 Nebenkostenvorauszahlungen sind hierbei gängige Praxis.

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    Foto: Rolf, pixelio.de