• April 2012

    Nach dem Tod des Erblassers muss das Testament direkt ans Nachlassgericht weitergeleitet werden

    Im verhandelten Fall hatte ein Mann das Testament seiner verstorbenen Frau zusammen mit anderen Dingen in den Keller gepackt. Da zwei Personen aus seinem Umfeld vermuteten, eventuell als Erbberechtigte im Testament zu stehen, erhoben sie eine Auskunftsklage gegen den Mann.

    Der Klage wurde stattgegeben, allerdings kam heraus, das die Kläger nicht als Erbberechtigte aus dem Testament hervorgingen. Darauf verlangten sie vom Beklagten die Unkosten zurück, welche ihnen durch die Auskunftsklage entstand. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab den Beiden recht. Denn der Beklagte hätte unverzüglich das Testament an ein Nachlassgericht weitergeben müssen und somit die Auskunftslage vermeiden können.

    Oberlandesgericht Brandenburg - 13 U 123/07

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