• Juni 2012

    Obiges Verkehrsschild soll den Autofahrer vor unzurechnungsfähigen, da alkoholisiert die Straße kreuzenden Mitbürgern warnen. Es wurde schon in einigen Regionen dieser Welt gesichtet.

    Wie sieht es aber mit den Autofahrern selbst aus? Welche Promillegrenzen gelten in den verschiedenen europäischen Ländern?

    Völliges Alkoholverbot für Autofahrer herrscht in Estland, Rumänien, Russland, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und Weißrussland.

    Ab 0,2 Promille strafbar macht man sich in Norwegen, Polen, Schweden, ab 0,3 Promille in Serbien oder Bosnien-Herzegowina, ab 0,4 Promille in Litauen.

    Bei 0,5 Promille liegt die Grenze in vielen Ländern Europas: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei und Zypern.

    Großzügige 0,8 Promille gewähren nur Großbritannien, Irland, Liechtenstein und Malta.

    Achtung: Für Fahranfänger oder Fahrer spezieller Fahrzeuge gelten oft strengere Regeln.

    Bei Verstößen drohen drastische Bestrafungen: Geldstrafen von mehreren tausend Euro, Fahrverbote oder sogar Haftstrafen.

    Übrigens: Auch ohne ein vorher aufgestelltes Schild, das vor Betrunkenen warnt, ging das Amtsgericht München davon aus, dass Kraftfahrer während des Oktoberfestes in Theresienwiesennähe besondere Vorsicht walten lassen müssen. Es sei „amtsbekannt“, dass dort Menschen umherliefen, „bei denen nicht immer erwartet werden kann, dass sie die Verkehrsregeln einhalten“. Diese Auffassung hatte Folgen für eine Motorradfahrerin. Sie kam bei einem Unfall zu Schaden, den ein angetrunkener Oktoberfestbesucher verursacht hatte. Das Gericht entschied, dass sie zur Hälfte Mitschuld trage, sodass sie auch nur die Hälfte ihres Sachschadens erstattet bekam. (AG München, 331 C 22085/07)

    So kurios es aussieht, die Warnung vor Betrunkenen hat durchaus auch rechtlich Sinn.

    Tipp: Langsam und bremsbereit fahren in der Nähe von Straßenfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen.