• Mai 2013

    Berliner Entwurf zum besseren Schutz von Käufern vor Schrottimmobilien im Bundestag beschlossen.

    Nur noch der Notar dar dem Kaufinteressenten den Kaufvertragsentwurf zusenden um die Einhaltung der Mindestfrist von zwei Wochen zu garantieren.

    Der Bundestag hat am 18.04.2013 einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren (BT-Drs. 17/12035) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/13137) beschlossen, mit dem Verbraucher besser vor dem Kauf von Schrottimmobilien geschützt werden sollen. Durch Änderungen im Beurkundungsgesetz und in der Bundesnotarordnung soll gewährleistet werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene zweiwöchige Bedenkzeit bei Immobilienkäufen tatsächlich eingehalten wird.

    Mit dem Gesetz sollen durch Lücken im Verbraucherschutz bei der notariellen Beurkundung von Immobilienkäufen geschlossen. Dazu wird im Beurkundungsgesetz geregelt, dass nur noch der Notar, der später den Kauf beurkundet, den Text des geplanten Rechtsgeschäfts dem Kunden zusenden darf. Das muss er außerdem mindestens zwei Wochen vor der geplanten Unterzeichnung tun. Wie der Justizsenat Berlin in einer Pressemitteilung vom 18.04.2013 erläutert, gelte die Zwei-Wochen-Frist zwar schon heute, bislang dürfe aber auch der Verkäufer dem Käufer den Text des geplanten Rechtsgeschäfts übergeben. Dadurch habe es immer wieder Beweisschwierigkeiten zum Nachteil von Verbrauchern gegeben, gerade wenn sie vor dem Notar bestätigt haben, sie hätten den Vertrag schon 14 Tage vorliegen. Flankiert wird die Änderung von einer Anpassung der Bundesnotarordnung: Verstößt ein Notar wiederholt grob gegen diese Pflichten, muss er seines Amtes enthoben werden.

    Das Änderungsgesetz tritt in Kraft am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats.