• September 2012

    Aus einem Urteil des Landesgerichts Berlin geht hervor, dass ein Schuldner während der Privatinsolvenz jeden Wohnortwechsel sowohl dem Insolvenzgericht als auch seinem Treuhänder unverzüglich mitteilen muss. Diese Angaben gehören zu den Mitwirkungspflichten des Schuldners. Wenn der Schuldner derartige Auskünfte im Rahmen der Privatinsolvenz unterlässt, riskiert er seine Restschuldbefreiung. Die amtliche Wohnortmeldung ist in diesem Fall nicht ausreichend.

    Beschluss des LG Berlin Aktenzeichen: 85 T 332/11

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