• Oktober 2012

    Die Küche quillt vor schmutzigem Geschirr und Abfall über, Berge von Schmutzwäsche liegen nicht nur in Bad oder Waschküche herum und alles, was den Weg in die Wohnung einmal als Verpackungsmaterial gefunden hat, scheint zum wertvollen Sammelgut geworden zu sein: Es gibt sie tatsächlich, die Messies, die Menschen, die um sich herum konstant ein Chaos aus Einrichtungs- und Kleidungsstücken, Geschirr und Abfall anrichten.

    Mancher Vermieter kann ein Lied davon singen, dass nicht nur der Wert und Zustand der Wohnung unter der Vermüllung leidet, sondern häufig auch die Nachbarn. Das ist aber laut Amtsgericht Hamburg unzumutbar. Wenn Geruchsbelästigungen und schlechte hygienische Zustände auch nach einer Abmahnung weiterhin bestehen und keine Besserung des Mieterverhaltens zu erkennen ist, kann der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

    AG Hamburg-Harburg, 18.03.2011, AZ 641 C 363/10

    Bild: Sergej Peterman, Fotolia.com