• September 2017

    Die Krise der Handelsschifffahrt ist immer noch nicht überwunden. Nun hat es die MS Daphne Schulte aus dem Lloyd Flottenfonds XII erwischt. Das Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wurde am 2. Juni 2017 am Amtsgericht Niebüll eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).

    Der Lloyd Flottenfonds XII wurde im Jahr 2008 aufgelegt. Investitionsobjekte der Fondsgesellschaft waren neben der MS Daphne Schulte noch die MS Dora Schulte und MS Diana Schulte. Ob die beiden verbliebenen Fondsschiffe noch ausreichend Erträge für die Fondsgesellschaft erwirtschaften können, erscheint angesichts der anhaltenden Krise der Handelsschifffahrt fraglich. Anleger müssen daher damit rechnen, dass ihre Geldanlage fehlschlägt und die Erwartungen nicht erfüllt.

    Nach dem Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 ließen die Auswirkungen auf die Schifffahrt nicht lange auf sich warten. Die Nachfrage ging zurück und die erforderlichen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Als Konsequenz mussten bereits Hunderte Schiffsfonds in den vergangenen Jahren Insolvenzantrag stellen und Anleger haben dabei schon Unsummen verloren.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Kurzfristig ist kaum mit einer Erholung der Handelsschifffahrt zu rechnen. Daher müssen viele Schiffsfonds-Anleger nach wie vor mit hohen Verlusten rechnen. Die Anleger des Lloyd Flottenfonds XII können zwar noch auf eine Erholung hoffen, dann riskieren sie aber, dass mögliche Schadensersatzansprüche verjähren. Denn Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Noch ist aber Zeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

    Diese können auf einer fehlerhaften Anlageberatung beruhen. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich handelt es sich in aller Regel aber um spekulative Geldanlage mit einem Totalverlust-Risiko. Über die Risiken hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend informiert werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die bestehenden Risiken aber häufig bagatellisiert oder ganz verschwiegen, so dass Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden können.