• Dezember 2010

    Kindergeld: Semestergebühren mindern das Einkommen

    Studierende Kinder, die sich zum Teil mittels eines Nebenjobs selbst finanzieren und dabei ein eigenes Einkommen erzielen mit mehr als 7.680 € im Jahr, gefährden schnell den Anspruch auf Kindergeld. Nicht selten entbrennt dann ein regelrechter Streit mit der zuständigen Kindergeldkasse darüber, ob nun die Semestergebühren die Einkünfte nun mindern können- oder eben nicht.

    Eindeutig JA, sagt jetzt das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 9 K 4245/07 Kg). Die Semestergebühren können als „besondere Ausbildungskosten“ angerechnet werden, weil ohne Entrichtung dieser Gebühren das begonnene Studium nicht weitergeführt werden darf. Ein ähnliches Urteil liegt auch vom Finanzgericht München vor (AZ: 5 K 2929/07).

    Bild: Petra Bork, pixelio.de