• Oktober 2016

    Für die Anleger des von Hansa Hamburg Shipping aufgelegten Schiffsfonds MS RHL Aurora (ehemals HHS 31 MS Matthias Claudius) wird es ernst. Das Amtsgericht Reinbek hat am 23. September das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage. Und mögliche Schadensersatzansprüche könnten schon bald verjähren. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger daher umgehend handeln.

    Hansa Hamburg Shipping legte den Schiffsfonds MS RHL Aurora zunächst noch unter dem Namen MS Matthias Claudius im Mai 2006 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Gute zehn Jahre später könnte das Geld verloren sein.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Besonders bei Beteiligungen an Schiffsfonds haben die Anleger in vielen Fällen gute Chancen, Schadensersatz geltend machen zu können. Allerdings müssen sie in diesem Fall umgehend handeln. Denn auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren mögliche Ansprüche. Für einige Anleger könnte es also schon zu spät sein, andere müssen jetzt verjährungshemmende Maßnahmen einlegen, damit die Verjährung nicht einsetzt.

    Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen. Mit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 und einbrechenden Charterraten sind aber etliche Schiffsfonds in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Eine lange Liste von Insolvenzen belegt, dass Schiffsfonds eben keine sichere Geldanlage und schon gar nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Doch mit eben diesen Argumenten wurden sie häufig beworben. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört aber auch eine umfassende und verständliche Aufklärung über die Risiken, z.B. über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die Möglichkeit des Totalverlusts. Wurden diese und andere Risiken verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.