• Februar 2011

    Mit je einem Urteil am Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 219/08) und am Amtsgericht Potsdam (Az. 20 C 55/09) wurden die Forderungen auf Schadensersatz von zwei Fahrzeughaltern abgelehnt.

    Beide Gerichte vertraten übereinstimmend die Ansicht, dass jeder, der sein Auto im Herbst unter einem Baum mit möglicherweise herabfallenden Früchten abstellt, mit eventuellen Schäden rechnen und damit selbst für die Kosten aufkommen muss.

    Beide KFZ-halter hatten die Besitzer der Bäume auf Schadensersatz für Dellen durch Eicheln bzw. Kastanien verklagt. Doch anders als bei morschen Ästen sahen hier die Richter kein "allgemeines Lebensrisiko", denn es sei normal, dass Bäume im Herbst ihre Früchte verlieren. Wer sein Auto unter solch einem Baum abstellt, habe einfach mit dem Risiko von Schäden durch Früchte zu rechnen.

    Ein extremes Beschneiden der Bäume sei auch nicht erforderlich. Die Teil- wie die Vollkasko tragen übrigens auch nicht die Unkosten für solche Schäden.

    Foto: LouPe, pixelio.de