• September 2015

    Worum geht es?

    Volkswagen selbst hat am 20.09.2015 öffentlich eingestanden, bei diversen Fabrikaten und Motoren die Abgaswerte ganz erheblich „geschönt“ zu haben.

    Hintergrund des ganzen sind die hohen Anforderungen bei Dieselfahrzeugen:

    Im Abgas des Diesel-Motors dürfen sich schadhafte Werte nur in einem bestimmten Umfang finden. Gerade bei den sparsameren Fahrzeugtypen, besteht (paradoxerweise) die Problematik, dass der Ausstoß von Stickoxiden ansteigt. Zwar lassen sich die Abgase durch diverse Filter steuern und regulieren, allerdings geht dies zu Lasten von Verbrauch und Leistung.

    Vor diesem Hintergrund hatte Volkswagen sich offensichtlich dazu entschieden, die Kunden, Käufer und Verbraucher über die tatsächlichen Abgaswerte zu täuschen. Dazu hat Volkswagen die Dieselfahrzeuge mit einer Software ausgestattet, welche die Abgase auf dem Prüfstand sauber wirken lässt, tatsächlich aber im Straßenverkehr wesentlich höhere Abgaswerte aufweist.

    Mindestens 2,8 Millionen Fahrzeuge sollen in Deutschland von den Manipulationen betroffen sein.

    Ist auch Ihr Fahrzeug betroffen?

    Ob auch Ihr Fahrzeug von den Manipulationen betroffen ist, erkennen Sie an der Motornummer. Diese besteht aus maximal drei Buchstaben und einer Zahl. Sie wird vom Hersteller (Volkswagen) an einer einsehbaren Stelle des Motorblocks angebracht.

    In den vorliegenden Fällen geht es um den Diesel-Motortyp EA 189 mit 1,6- und 2-Liter Hubraum.

    Audi, VW, VW Nutzfahrzeuge, Seat und Skoda betroffen.

    Dieser Motortyp ist in mehreren Modellen der Marken Audi, VW, VW Nutzfahrzeuge, Seat und Skoda verbaut worden. Angeblich bereitet Volkswagen derzeit eine Liste der von der Abgas-Affäre betroffenen Dieselwagen vor.

    Was nun? Rechte aus der Abgas-Affäre gegen VW und Autoverkäufer!

    Ein grundsätzliches Problem für den Hersteller Volkswagen besteht darin, dass das ursprünglich erworbene Fahrzeug so, wie es eigentlich sein sollte, wohl kaum (wieder) hergestellt werden kann.

    Volkswagen hat als Hersteller angekündigt, eine groß angelegte Rückholaktion zu starten. Man stellt sie allerdings die Frage, wie Volkswagen vorgehen möchte. Die Autos müssten umgerüstet werden. Dabei würden sich vor Leistung, der Drehmomentverlauf sowie die Höchstgeschwindigkeit ändern. Es würde sich wohl um ein Fahrzeug mit anderen Werten handeln, als ursprünglich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart.

    Ihre Rechte und Ansprüche – ein Anwalt hilft Ihnen weiter!

    Außer Ansprüchen gegen den Hersteller Ihres mangelhaften Diesel-Fahrzeugs, nämlich Volkswagen selbst, bestehen gegebenenfalls auch Ansprüche gegen den Verkäufer.

    Welche Ansprüche haben Sie gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs?

    Nach unserer anwaltlichen Auffassung handelt es sich bei den manipulierten Fahrzeugen um Fahrzeuge mit einem Mangel. Dabei stellen sowohl die vorgetäuschten geringeren Abgaswerte einen Mangel dar; gleichwohl würden aber auch ein veränderter Verbrauch und / oder veränderte Leistungsdaten, nach Umrüstung, einen Mangel darstellen.

    Die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer ergeben sich aus dem Mängelgewährleistungsrecht.

    Zunächst müsste dem Verkäufer die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung eingeräumt werden (sog. Nacherfüllung).

    Kann der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen, so kann das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder - bei gravierenden Abweichungen - auch das Recht auf Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrages bestehen.

    Sofern dem Verkäufer sogar ein Verschulden nachgewiesen werden kann, wäre auch an Schadensersatz zu denken.

    In jedem Fall wäre aber im Rahmen einer Rückabwicklung zu berücksichtigen, dass Sie als Käufer das Fahrzeug auch genutzt hat. Gegenüber dem Verkäufer spielt insbesondere auch die Frage der Verjährung eine Rolle, die hier recht kurz ist.

    Welche Ansprüche bestehen gegenüber Volkswagen, dem Hersteller?

    Volkswagen kam nicht umhin einzugestehen, dass beim Hersteller manipulativ gearbeitet wurde.

    Volkswagen als Hersteller hat daher schuldhaft gehandelt, so dass gesetzliche Schadensersatzansprüche greifen. Der Schaden kann darin zu sehen sein, dass das Fahrzeug mit falschen Abgaswerten einen geringeren Wert oder Wiederverkaufswert hat.

    Ein Schaden kann auch dadurch entstehen, dass Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen sind, die wiederum Kosten auslösen.

    Insbesondere ist aber auch daran zu denken, dass der Kaufvertrag unter Umständen aufgehoben werden kann und eine komplette Rückabwicklung zu erfolgen hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Käufer bei Kenntnis der wahren Umstände das Auto gar nicht gekauft hätte.

    Nach unserer Auffassung sind die Ansprüche erfolgversprechend gegenüber Volkswagen geltend zu machen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Verjährungsfristen deutlich länger sind und die hier entstehenden Anwaltskosten aufgrund des Verschuldens rechtlich eher bei Volkswagen beansprucht werden können.

    Unsere Anwälte stehen Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung!

    Unsere Kanzlei hat sich im Dezernat Autorecht intensiv mit der vorstehenden Thematik auseinandergesetzt. Hierbei können wir auf unsere Erfahrung der letzten Jahre mit Rückabwicklungen von Kaufverträgen über Kfz und Schadensersatz oder Minderungen aus Kaufverträgen über Kfz zurückgreifen.

    Lassen Sie sich professionell von uns anwaltlich beraten, damit Sie die richtige Entscheidung in der Sache treffen können. Verschenken Sie keine Ansprüche – setzen Sie Ihre Rechte durch!

    Nach derzeitiger Einschätzung gehen wir davon aus, dass die Gegenseite rechtlich dazu verpflichtet ist, Ihnen die Kosten der Rechtsverfolgung, also die hier anfallenden Gebühren, zu erstatten. Daher können Sie sich ohne Kostenrisiko an uns wenden, unabhängig davon, ob Sie rechtsschutzversichert sind, oder nicht.

    Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail zu – wir helfen Ihnen weiter!