• August 2009

    Gerne werden Pferde auf der Weide oder auch im Stall von fremden Personen gefüttert, oft auch trotz eines ausdrücklichen Hinweises, dass dies nicht gestattet ist. Schilder mit "Füttern verboten" werden dabei häufig ignoriert, denn ein bisschen Gras oder Heu kann den Tieren doch sicher nicht schaden.

    Wenn ein Pferd aber aufgrund einer solchen Fütterung erkrankt oder eingeht, so muss die Person, die das Tier gefüttert hat, unter Umständen Schadensersatz leisten.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im Jahre 2008 einem Pferdebesitzer Schadensersatz wegen des Todes einer Stute und der Erkrankung weiterer Pferde zugesprochen. Ein Besucher des Stalles hatte die Tiere mit Heu gefüttert und dabei die Verbotsschilder nicht beachtet. Die Tiere erlitten eine Kolik, eine Stute musste eingeschläfert werden.

    Das Gericht hat einen Eigentumsverletzung bejaht und kam nach einem Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis, dass das Füttern des Heus für die Koliken ursächlich war. Die verwirklichte "typische Tiergefahr" hat das Gericht in dem geschilderten Fall hinter der Handlung des Stallbesuchers zurücktreten lassen.

    Generell sollte man also Abstand davon nehmen, ein fremdes Pferd zu füttern. In dem vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall kosteten den Beklagten einige Handvoll Heu mehrere tausend Euro an Schadensersatz.