• August 2016

    Für die Anleger der EGI Euro Grundinvest Fonds nehmen hohe finanzielle Verluste immer konkretere Formen an. Bei den Gesellschafterversammlungen in Freising wurde ein düsteres Bild gezeichnet.

    Die wirtschaftlichen Probleme der Euro Grundinvest Fonds sind schon länger bekannt. Ende 2015 wurden die Anleger zur Rückzahlung erhaltender Ausschüttungen aufgefordert. Damals war laut Handelsblatt von einer „prekären Finanzsituation“ und „drohender Zahlungsunfähigkeit“ die Rede. Die desaströse Lage hat wohl mehrere Gründe, wie jetzt deutlich wurde: Immobilien wurden zu deutlich überhöhten Preisen eingekauft, andere Objekte existieren wohl erst gar nicht. Vermögenswerte wurden mehr oder weniger beliebig zwischen den Fonds hin- und hergeschoben – je nachdem, wo gerade Kapital fehlte. Offenbar wurde hier ein Schneeballsystem betrieben und das Geld der Anleger ist in dubiosen Kanälen versickert.

    Verantwortlich für das Ganze soll Malte Hartwieg, Gründer und ehemaliger Chef des Emissionshauses Euro Grundinvest, sein. Ähnliche Vorgänge sind auch von seinen Emissionshäusern Selfmade Capital und New Capital Invest bekannt. Euro Grundinvest hatte Hartwieg 2014 abgestoßen ebenso wie seine Vertriebsgesellschaft dima24. Die Anleger stehen dennoch vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Den Fondsgesellschaften geht es kaum besser. Nun sollen die bestehenden Fonds liquidiert und eine neue Gesellschaft gegründet werden, um die Immobilien zu verwerten. Dann könnten die Anleger rund zehn Prozent ihrer Einlage zurückerhalten.

    Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die beste Möglichkeit, die finanziellen Verluste zu minimieren, dürfte in der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen liegen. Ansprüche dürften unstreitig bestehen. Denn sowohl in den Emissionsprospekten als auch in den Beratungsgesprächen hätten die bestehenden Risiken umfassend aufgezeigt werden müssen. Insbesondere hätten die personellen Verknüpfungen zwischen den Fondsgesellschaften und dem Vertrieb dima24 dargelegt werden müssen. Entsprechende Urteile liegen inzwischen vor.