• Mai 2012

    Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert, aber was passiert danach, wie geht es weiter?

    Die Versicherung des Unfallgegners sagt Ihnen, es würde alles schnell und zu Ihrer Zufriedenheit geregelt?

    Vergessen Sie nicht: Es handelt sich um die Versicherung des Unfallgegners!


    Daher finden Sie hier einige Hinweise, Anregungen und Gedanken, die nach einem Unfall für Sie wichtig sind:


    Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihre Ansprüche zu erkennen:

    Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen!

    Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen!

    Sie müssen nicht reparieren!

    Sie haben in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfallentschädigung!

    Sind Sie verletzt? Sie haben vielleicht einen Anspruch auf Schmerzensgeld!

    Haben Sie vielleicht noch keine Antwort auf diese Fragen?

    Darf die Versicherung die Reparaturkosten einfach kürzen?

    Wer bezahlt die Abschleppkosten und das Standgeld für Ihren Pkw?

    Wer bezahlt Ab- und Anmeldekosten bei einem Totalschaden?

    Liegt wirklich ein Totalschaden vor oder dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren?

    Wie finde ich einen Sachverständigen?

    Muss ich mein Fahrzeug verkaufen, nur weil die Versicherung ein Restwertangebot übersendet? Ist das überhaupt zulässig?

    Warum bekomme ich einen Fragebogen von meiner eigenen Versicherung?

    Warum bekomme ich einen Fragebogen der Polizei?

    Was bedeutet unklare Sach- oder Rechtslage?

    All’ diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen ein Rechtsanwalt!

    Die Kosten des Anwalts trägt übrigens auch die gegnerische Versicherung, wenn sie Ihren Schaden bezahlen muss!