• Juli 2009

    Befristete Arbeitsverträge sind nur dann während ihrer Laufzeit ordentlich kündbar, wenn dies schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Andernfalls ist eine Kündigung ausgeschlossen. Eine solche ausdrückliche Berechtigung zu einer ordentlichen Kündigung kann in der Vereinbarung einer Probezeit liegen. Allerdings darf die Vereinbarung der Probezeit für den befristet eingestellten Arbeitnehmer nicht überraschend sein, sonst wäre die Vereinbarung einer Probezeit unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung bei Zusammentreffen von Probezeit und Befristung zu entscheiden.

    Entscheidung
    Ein befristet auf zehn Monate angestellter Arbeitnehmer, dem in der arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit ordentlich gekündigt worden war, hatte gegen die Kündigung mit der Begründung geklagt, die Vereinbarung einer Probezeit und die damit verbundene ordentliche Kündigungsmöglichkeit im befristeten Arbeitsverhältnis sei überraschend und damit unwirksam. Das Gericht urteilte, dass es auch im Rahmen des befristeten Arbeitsvertrages aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sei, ordentliche Kündigungsmöglichkeiten zu vereinbaren. Dies sei hier in Form der Probezeit geschehen, so dass die Klage abzuweisen war. Eine andere Beurteilung wäre nur dann möglich, wenn die Kündigungsmöglichkeit "im Kleingedruckten" versteckt gewesen wäre.

    Konsequenz
    Die Entscheidung ist zu begrüßen, bestätigt sie doch die Zulässigkeit der Kombination aus Befristung und Probezeit. Allerdings ist die Entscheidung auch mit Vorsicht zu genießen. Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2007 entschieden, dass die Kombination aus Befristung und Probezeit jedenfalls dann unwirksam ist, wenn die Probezeit und die damit verbundene Kündigungsmöglichkeit nicht deutlich - auch im Schriftbild - im Arbeitsvertrag hervorgehoben sei. Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung auch geurteilt, dass eine Probezeit von sechs Monaten bei einer nur zwölfmonatigen Befristung unverhältnismäßig sein kann.