• Dezember 2010

    Neben Gräsern und Pollen sind als Allergieauslöser, Möbel, Lebensmittel oder Baumaterialien bekannt. Allergiker müssen dadurch oft mit ziemlich hohen Extrakosten kämpfen.
    Medikamente, neue Einrichtungsgegenstände oder speziell Ernährung sprengen oft das Budget. Gut, dass es für diese Zusatzaufwendungen einen Zuschuss vom Finanzamt geben kann. Alle Aufwendungen, die zur Besserung, Heilung oder Linderung anfallen, sind als Krankheitskosten im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen grundsätzlich absetzbar. Die Kosten wie ärztliche Behandlungen, medizinische Anwendungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Kuren, können, nach Abzug einer vom Einkommen sowie dem Familienstand abhängigen Selbstbeteiligung, steuerlich geltend gemacht werden. Nicht absetzbar sind dagegen Aufwendungen für besondere Lebensmittel, z. B. Vollwertkost, die das Leiden mildern.
    Grundsätzlich bringt die Anschaffung neuer Möbel für Allergiker keinen Steuervorteil, allerdings können die Kosten für ein allergikerfreundliches Bettsystem (auch Bettbezug & Matratzen) doch absetzbar sein, wie der Bundesfinanzhof (AZ III B 178/06) entschieden hat. Zwingend erforderlich ist ein Attest vom Amtsarzt, dass die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung bestätigt.

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