• Februar 2010

    Bereits seit der 1. Generation des iPhones von Apple ist das Smartphone bei Handybesitzern begehrt. Nunmehr liegt das iPhone in der 3. Generation vor und hat nichts von seiner Begehrtheit eingebüßt. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis ähnlich aussehende Handys erscheinen. So geschehen mit dem i9 von CECT. Dieses "Miniphone" genannte Handy sieht dem iPhone in vielen Punkten zum Verwechseln ähnlich. Es fehlt allerdings das typische Apple Logo und das Gerät ist kleiner. Auch ist die Software unterschiedlich. Es handelt sich somit nach unserer Auffassung wohl nicht um eine Fälschung. Auch die Nachahmung eines geschützten Designs kann jedoch eine Rechtsverletzung darstellen.

    Da die Gestaltung des iPhone als nationales und europäisches Geschmacksmuster eingetragen ist, verfügt ausschließlich der Rechteinhaber, hier die Apple Inc. über die Nutzungsbefugnis.

    Sofern Geräte wie das i9 angeboten werden, kann es daher in der Folge zu einer Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird LLP wegen der Verletzung der Rechte der Apple Inc. kommen. Verletzt sein soll dabei insbesondere das zuvor erwähnte Geschmacksmuster.

    Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Auskunft über Vertriebswege, Lieferanten und Abnehmer der Geräte. Der Streitwert wird mit 1.000.000,- sehr hoch angesetzt, die geforderten Rechtsanwaltskosten betragen über 8.000,- .

    In jedem Fall sollten Sie auf die Abmahnung reagieren. Andernfalls könnte die Gegenseite bei Nachweis einer Rechtsverletzung eine sog. einstweilige Verfügung erwirken. Die dadurch entstehenden Kosten wären für die Betroffenen ungleich höher als die bereits geforderten ca. 8.000,- .

    Keinesfalls sollte aber die Unterlassungserklärung, sofern sie denn abgegeben werden muss ohne vorherige Prüfung abgegeben werden. Die Gegenseite würde so ein schriftliches Schuldanerkenntnis erlangen, unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. In jedem Fall sollte vorher ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden. Gemeinsam kann dann eine Strategie festgelegt werden bezüglich des optimalen Vorgehens im Falle einer solchen Abmahnung.

    Die Kanzlei Recht und Recht ist seit Jahren spezialisiert auf Abmahnungen jeder Art. In vielen Fällen konnten wir Abmahnungen zurückweisen oder die negativen Folgen reduzieren. Gerade hinsichtlich der Unterlassungserklärung kann durch eine Modifizierung eine erhebliche Verbesserung der Rechtsfolgen für die Betroffenen erreicht werden.

    Gerne sind wir Ihnen mit unserem Fachwissen behilflich, wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bird & Bird erhalten haben. Eine Reaktion auf die Abmahnung kann in den meisten Fällen innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

    RA Elmar Dolscius

    Kanzlei Recht und Recht

    Westerbachstraße 23 F

    61476 Kronberg/Ts.

    Tel. 06173-702761

    Fax. 06173-702894

    Email: Dolscius@recht-und-recht.de

    Web: www.recht-und-recht.de und www.dolscius-kakridas.de

    Der Autor ist Rechtsanwalt in Kronberg (Großraum Frankfurt am Main) und berät und vertritt Verbraucher bundesweit in allen Fragen des Urheber- und Markengesetzes.

    Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein oder eine generelle Beratung zu den neuen Regelungen des UrhG benötigen, empfehlen wir eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei.