• April 2012

    Wird ein Vermieter infolge eines Streites verleumdet und gegenüber Dritten schlecht geredet, so ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

    Im besagten Fall hat eine Mieterin ihren Vermieter gegenüber dessen Baufinanzierer mit unbegründeten Beschuldigungen verleumdet. In einem Schreiben wies sie die Bank darauf hin, dass ihr Vermieter des Öfteren unbegründete Kündigungen ausgesprochen habe. Dies bezügliche wolle Sie sich auch an das Bundesaufsichtsamt für Banken- und Kreditwesen wenden. Als der Vermieter von diesem Schreiben Kenntnis erlangte, kündigte er das Mietverhältnis fristlos. Das Landgericht Potsdam stufte die fristlose Kündigung als rechtmäßig ein.

    Landgericht Potsdam, Urteil
    - 4 S 193/10 -

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