• März 2012

    Gesetzliche Regelungen zur Zeitarbeit in anderen europäischen Ländern

    Während in Deutschland über einen gesetzlichen Mindestlohn für Zeitarbeiter kontrovers diskutiert wird, haben zahlreiche andere Länder bereits Fakten geschaffen. Ein Überblick:

    Frankreich

    Bei unserem westlichen Nachbarn arbeiten über 650.000 Leiharbeiter - vor allem im Dienstleistungsgewerbne und in der Industrie. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn ist 1.344 Euro monatlich. Der Mindeststundenlohn beträgt 8,86 Euro.

    Niederlande

    Über 200.000 Zeitarbeiter arbeiten in den Niederlanden. Sie sind vor allem in der Tourismusbranche, z.B. in Hotels und Restaurants, tätig. Auch im Handel und der Industrie werden Zeitarbeiter beschäftigt. Der Mindestlohn liegt bei monatlich 1408 Euro. Der Mindeststundenlohn beträgt 8,64 Euro.

    Belgien

    In Belgien beschäftigen die rund 130 Zeitarbeitsunternehmen rund 350.000 Leiharbeiter. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn beträgt 1387 Euro pro Monat. Der Mindeststundenlohn ist bei 8,41 Euro festgeschrieben.

    Italien

    In Italien muss das Gehalt eines Zeitarbeiters dem eines vergleichbaren Stammarbeiters entsprechen, schreibt das Gesetz vor. Fast 600.000 Italiener arbeiten in der Zeitarbeitsbranche.


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