• September 2010

    Verträge werden täglich sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich abgeschlossen. Hier in diesem Artikel soll auf die geschäftlichen Verträge eingegangen und die Differenzierung näher angesprochen werden. Wenn Sie als Unternehmer mit einem Auftraggeber telefonische Absprachen treffen, die aus verschiedenen Gründen nicht sofort in einem Vertrag fixiert werden können, hilft ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben, das auch Nicht-Kaufleute verfassen können. Der Empfänger muss jedoch Kaufmann sein. Als Kaufleute gelten öffentlich-rechtliche Anstalten, Kommunen oder Firmen mit allen gültigen Rechtsformen bzw. deren bevollmächtigte Vertreter. Wenn Bestätigungsschreiben nicht innerhalb einer Frist von zehn Tagen zurückgewiesen werden, gelten diese im Zweifelsfall als gerichtliches Beweismittel für die Erteilung der jeweiligen Aufträge. Sie können das Bestätigungsschreiben formlos halten und sollten neben den üblichen Angaben wie Absender, Empfänger, Datum und Unterschrift auch in kurzen, klaren Worten den Inhalt des Auftrages und die mündlich vereinbarte Höhe des Honorars benennen.

    Werk- oder Honorarvertrag

    Es werden zwischen Firmen oder Privatpersonen gewöhnlich Honorarverträge abgeschlossen, die Angaben über Lieferung und Leistungen, Bedingungen der Auftragsabwicklung und Höhe des Honorars beinhalten. Besteht die Geschäftsbeziehung über einen längeren Zeitraum und es kommt zu einer regelmäßigen Auftragsvergabe, werden auch so genannte Rahmenverträge geschlossen, auf die bei einem Einzelauftrag Bezug genommen wird.

    Sie können als Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmer selbst Verträge entwickeln. Die Abwicklung der Geschäfte mit dem Vertragswesen bietet unschätzbare Vorteile, die beide Seiten nutzen sollten. So können z. B. im Voraus ungünstige Vertragsbedingungen erkannt und eventuell neu verhandelt werden, bevor man einen solchen Vertrag unterschreibt. Es gibt auch in der Geschäftswelt Personen, die von Verträgen nicht viel halten und sich nicht lange damit aufhalten, da sie froh sind, überhaupt einen Auftrag erhalten zu haben. Sie wundern sich meist erst hinterher, zu welch schlechten Konditionen der von ihnen selbst unterzeichnete Vertrag sie verpflichtet.

    In manchen Fällen nützt ein Vertrag sehr wenig – jedenfalls wenn man ihn gerichtlich verwenden will. Auf der einen Seite stehen hohe Prozess- und Anwaltskosten wenn man gegen eine große Organisation klagen will in keinem Verhältnis zum Streitwert – außer man ist rechtschutzversichert. Dies kann der Fall sein, wenn man Mitglied eines Berufsverbandes ist. Es lässt sich meist erst im Schadensfall ermessen, wie sinnvoll eine Rechtschutzversicherung ist. Rechtliche Risiken verbergen sich auch bei Verträgen oft im Kleingedruckten und sollten nicht übersehen werden.

    Schadenersatzforderungen können durch Gewährleistungsverpflichtungen auf Unternehmer zukommen, wenn ein entsprechender Paragraph im Vertrag mit dem Auftraggeber dies vorsieht. Bei Großobjekten ist es außerordentlich wichtig darauf zu achten, dass die von Ihnen als Unternehmer übernommene Pflicht sich nur auf diese Leistung bezieht, die Sie tatsächlich auch ausgeführt haben, und nicht etwa auf Leistungen oder Produkte Dritter, die im Gesamtobjekt des Auftrages eingebunden sind.

    Es gilt aus Erfahrung generell bei Verträgen, dass der größere Partner das Vertragswerk vorgibt. Bei Streitigkeiten sollte man sich vor Augen halten, welches Risiko man eingeht, wenn man Kunden für die Zukunft verprellt und Konflikte möglichst auf dem Verhandlungsweg lösen kann.

    Sollten Sie Fragen zu den rechtlichen Risiken im Kleingedruckten haben oder mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt in Dresden aufzusuchen, der als Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt "Vertragsrecht" angegeben hat. Starten Sie Ihre Suche Anwalt Dresden beim lokalen Rechtsanwaltsverzeichnis Dresdner-Anwalt.de.