• Dezember 2012

    In Sachen richtiger Skiausrüstung für ein perfektes Skierlebnis kennen sich die meisten aus. Aber wie sieht es aus bei der richtigen Winterausrüstung des Autos? Denn wer sich an die in Deutschland geltenden Regeln in Bezug auf die Winterausrüstung hält, der darf sich im Ausland nicht auf der sicheren Seite sehen. Dort gelten oft andere Regeln. Damit ihre Urlaubskasse nicht unnötig belastet wird, haben wir wichtige Unterschiede zusammengetragen:

    Wer auf dem Weg nach Österreich ist, sollte wissen, dass die hierzulande ausreichende Profiltiefe von 1,6 Millimetern in Österreich ganz und gar nicht ausreichend ist. Hier wird eine Profiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. Bei weniger Profiltiefe darf nur mit Nutzung von Schneeketten die Reise fortgeführt werden, sofern die zu befahrene Strecke mit Schnee bedeckt ist. Nur derartige Straßenabschnitte dürfen mit Schneeketten befahren werden. Schneeketten dürfen nur mit Sicherheitsweste am Straßenrand aufgezogen werden. Die Sicherheitsweste muss in Österreich in der Fahrgastzelle aufbewahrt werden, damit sie sofort griffbereit ist. Die Winterreifenpflicht in Österreich muss von Anfang November bis Mitte April eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von 35 Euro für leichte Vergehen bis hin zu 5000 Euro bei schweren Beeinträchtigungen der Sicherheit.

    In der Schweiz gibt es zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber dennoch ist es sinnvoll, sich nur mit Winterreifen auf den Weg dorthin zu machen. Denn wer den Verkehr aufgrund von Sommerreifen behindert, wird umgerechnet 70 Euro an die Kantonskasse los. Eine Schneekettenpflicht gilt auf ausgewiesenen Strecken. Wer dagegen verstößt, wird mit 100 Franken zur Kasse gebeten. Darüber hinaus sollten Autofahrer auch an die Autobahnvignette denken, denn die Bußgelder bei Nichtbeachtung wurden 2012 von 100 auf 200 Franken erhöht.

    Nicht nur rund um den Brenner besteht eine Winterreifenpflicht. So müssen Autos mit Winterreifen ausgestattet sein, die in Italien zwischen dem 15. November und dem 31. März gefahren werden. Ganz gleich, welche Wetterverhältnisse in dieser Zeit herrschen. Autofahrer, die mit Sommerreifen erwischt werden, sind schnell 80 Euro Bußgeld los. Für das Aosta-Tal gilt übrigens eine Winterreifenpflicht von Mitte Oktober bis Mitte April. Allerdings kann dem Bußgeld mit montierten Schneeketten alternativ entgangen werden.

    Wer in Frankreich unterwegs ist, sollte besonders auf die Verkehrsschilder mit der Aufschrift "Pneus hiver oder Pneus neige" achten. Denn auf diesen Teilstrecken gilt die vorgeschriebene Winterausrüstung. Wer hier ohne Winterreifen unterwegs ist, muss ein Bußgeld von 90 Euro zahlen. Für nicht vorhandene Schneeketten werden 35 Euro fällig.

    In Tschechien gilt die Winterreifenpflicht von Anfang November bis Ende März. Wer also auf den Weg zu den Bergen Böhmens ist, sollte auf den Hauptstraßen mit Winterreifen mit einer Profiltiefe von vier Millimetern unterwegs sein. Auf Nebenstrecken gilt nur eine Winterreifenpflicht, wenn dies durch das Verkehrsschild (PKW mit Schneeflocke) gekennzeichnet ist. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 80 Euro. Sommerreifen mit Schneeketten sind alternativ gestattet.

    Winterurlauber, die in Schweden unterwegs sind, müssen mit Winterreifen, die eine Profiltiefe von drei Millimetern aufweisen, unterwegs sein. Des weiteren muss dort in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. März auf genügend Frostschutz im Scheibenwischwasser geachtet werden. Eine Schaufel im Kofferraum gehört in Schweden ebenfalls zu der vorgeschriebenen Winterausrüstung.

    Wie man sieht, gibt es im Ausland einiges in Sachen Winterausrüstung zu beachten. Wer nun denkt, er müsse sich an den Vorgaben nicht halten, da er sich im Ausland befindet, der irrt. Denn seit Oktober 2010 werden innerhalb der EU alle Bußgelder ab 70 Euro vollstreckt.

    In Deutschland gilt, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Winterreifen oder Allwetterreifen gefahren werden muss. Die dann gefahrenen Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1.6 Millimetern aufweisen. Unter winterlichen Verhältnissen versteht der Gesetzgeber Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 40 Euro. Wird aufgrund dessen der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig. Darüber hinaus gibt es einen Punkt in Flensburg. In Deutschland sind Schneeketten keine Alternativlösung.

    Grundsätzlich ist allen Winterreisenden eine angemessene Winterausrüstung nahezulegen. So ist genügend Frostschutz in der Waschanlage nicht nur in der Schweiz sinnvoll. Auch die Schaufel kann anderswo von Nutzen sein. Eine Warnweste, warme Decken, Handschuhe und eine Taschenlampe können ebenfalls von Nutzen sein. Daher sollten diese Dinge ganz selbstverständlich in den Wintermonaten mit an Bord sein.

    Bild: Rainer Sturm, pixelio.de