• März 2012

    Gibt es Wasserlecks an der Decke oder Risse am Bau kann der Traum von den eigenen 4 Wänden schnell zum Alptraum werden. Wenn das passiert, gibt es mehrere Mittel und Wege, um sich zu wehren.

    Wenn Sie einen Mangel vor der Abnahme bemerken, sollten Sie auf den Bauunternehmer zugehen und eine Beseitung des Mangels fordern. Vorher sollte die Abnahme nicht stattfinden, damit der Bauunternehmer keine Rechnung stellen kann.

    Die Vergütung ist nämlich das einzige (und das effektivste) Druckmittel, dass Sie haben.

    Bitte beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie einen Mangel feststellen. Fordern Sie Nachbesserungen nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich. Sollte sich der Konflikt zuspitzen, haben Sie Beweise in der Hand. Setzen Sie dem Bauunternehmer in diesem Schreiben eine Frist zur Mangelbeseitigung. Dabei ist aber zu beachten, dass Sie die Frist nicht zu kurzfristig ansetzen sollten. Geben Sie dem Bauunternehmer Zeit, notwendiges Material zu beschaffen und die Arbeit auszuführen.

    Auch wenn Sie einen Mangel nicht sofort bemerken (zum Beispiel erst nach Fertigstellung des Hauses), brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Sie haben Anspruch auf 5 Jahre Gewährleistung.

    Foto: Thorben Wengert, pixelio.de