• März 2012

    Im entsprechenden Fall wurde eine Werkstatt von einem Kunden auf Schadenersatz verklagt. Dieser hatte zuvor seine Reifen von der Autowerkstatt wechseln lassen. Als sich später ein Rad während der Fahrt löste, verlangte er per Gericht Schadenersatz. Das Landgericht Heidelberg gab dem Kläger recht, denn dieser wurde nicht auf ein notwendiges Nachziehen der Radmuttern hingewiesen. Und da dies nicht jeder wissen muss, ist allein schon aus Sicherheitsgründen der Kunde auf das Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km mündlich oder in Schriftform aufmerksam zu machen.

    LG Heidelberg, 1 S 9/10

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