• Januar 2009

    Ich bekomme ständig Werbung - was kann ich tun?

    Ob unbestellte Newsletter, ob Werbeanrufe zur Essenszeit, ob Faxe oder SMS: aufdringliche Werbung nimmt in seit einigen Jahren extrem zu. Wissen sollten Sie jedoch: diese Arten der Werbung sind unzulässig! Hiergegen können Sie sich wehren.

    Irrglaube: man muss sich nicht aus unbestellten Newslettern austragen

    Vielfach wird angenommen, aus unbestellten Newslettern muss man sich extra austragen oder eine teure "Abmelden"-SMS senden. Die Rechtslage ist in der Regel umgekehrt: grundsätzlich darf Ihnen niemand Werbung per Email, Fax, SMS oder Telefon zusenden. Hiervon bestehen einige Ausnahmen. Beispielsweise, wenn Sie explizit eingewilligt haben oder eine Geschäftsbeziehung besteht, oder wenn man bei Ihnen als Gewerbetreibende ein Einverständnis in die Werbung vermuten kann (diese Ausnahme greift wiederum sehr oft nicht). Oder bei Werbung per Post, die grundsätzlich zulässig ist. Wenn eine dieser Ausnahmen vorliegt, müssen Sie dem Sender tatsächlich erklären, dass Sie keine Werbung wünschen.

    Wenn keine Ausnahme vorliegt, können Sie den Sender durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt abmahnen lassen, wenn Sie Werbung bekommen haben.

    Ich habe mich ausgetragen und bekomme trotzdem noch Werbung!

    Dieser Fall ist eindeutig: Wenn Sie nachweisbar erklärt haben, dass Sie keine Werbung wünschen, darf man Sie damit auch nicht weiter belästigen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen § 1004 BGB in Verbindung mit § 7 UWG.In diesem Fall können Sie den Sender durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt abmahnen lassen

    Abmahnen lassen!

    Sie können den Versender der unerlaubten und lästigen Werbung kostenpflichtig abmahnen lassen. Sollte er irgendwann erneut Werbung schicken, muss er eine Strafe zahlen. In der Regel trägt auch der Sender der unerlaubten Werbung am Ende die Kosten des Rechtsanwaltes (fallabhängig).