• März 2012

    Wenn ein großes Unternehmen wie Schlecker oder Solar Millenium Insolvenz anmeldet, beherrscht dieses Thema die Schlagzeilen der Tagespresse. Schließlich betrifft es tausende Mitarbeiter, die sich Sorgen machen, ob ihr Job bald verloren geht oder nicht. Wenn kleinere Unternehmen Insolvenz anmelden, steht davon selten etwas in der Zeitung. Dabei gehen jeden Tag etliche Firmen Pleite. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich als Arbeitnehmer in einem solchen Fall am besten verhalten.

    Achten Sie auf Alarmsignale: Wenn Sie Ihr Gehalt verspätet erhalten oder nur in Teilen bekommen, ist Vorsicht angesagt. Sie dürfen in dem Fall nicht gleich die Arbeit verweigern. Ansonsten droht Ihnen die Entlassung. Zudem würden Sie vom Arbeitsamt noch eine Sperrfrist aufgedrückt bekommen.

    Nur wenn das Unternehmen mit zwei Monatsgehältern im Rückstand ist, können auch Sie Ihre Arbeit "zurückhalten" - sprich verweigern. Wichtig dabei: Sie müssen eine solche Reaktion Ihrem Arbeitgeber vorher angekündigt haben.

    Falls Ihr Arbeitgeber Sie bittet, auf einen Teil Ihres Gehaltes zu verzichten, um zur Gesundung des Unternehmens beizutragen, sollten Sie das genau abwägen. Denn akzeptieren Sie eine freiwillige Gehaltskürzung, reduzieren Sie Ihren Anspruch auf Insolvenz- und Arbeitslosengeld. Das wird nämlich nach den letzten Gehältern berechnet.

    Ein weit verbreiteter Irrglaube ist übrigens, dass eine Firma, die Insolvenz anmeldet, Geschichte sei und alle Mitarbeiter automatisch entlassen seien. Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, sind die Mitarbeiter keinesfalls automatisch arbeitslos. Sie können zudem auch nicht sofort gekündigt werden. Allerdings gelten bei einer Insolvenz kürzere Kündigungsfristen für Mitarbeiter, die zum Beispiel aufgrund Ihrer langen Betriebszugehörigkeit 6 Monate Kündigungsfrist hatten. Für sie gilt nur noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Während des Insolvenzverfahrens arbeiten die Mitarbeiter weiter und sind auch verpflichtet, weiter auf Arbeit zu erscheinen. Anstelle des Gehalts gibt es das sogenannte Insolvenzgeld. Das muss von jedem einzelnen Arbeitnehmer beim Arbeitsamt beantragt werden. Insolvenzgeld gibt es 3 Monate lang und beträgt im Prinzip auf 100 Prozent des Nettolohns.

    Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist die Sanierung der Firma. Es gibt zahlreiche Beispiele von Unternehmen, die aus der Insolvenz herausgekommen sind und danach wieder erfolgreich am Markt agierten. Bekannte Beispiele für eine erfolgreiche Sanierung in der Insolvenz sind unter anderem Babcock Borsig und Sinn Leffers.

    Foto: FM2, Fotolia.com