• September 2010

    Sobald Sie sich für Wohngebäude­versicherung entschieden haben, werden Sie sicher über den Passus der „Elementarschäden“ stolpern. Bei Elementarschäden handelt es sich um Schäden, die durch das Wetter sowie seismologische Aktivitäten entstehen können. In der Gebäudeversicherung sind bereits grundsätzliche Schäden enthalten wie Brand, Blitz, Sturm, Frost, Hagel und Leitungswasser.

    Sie können aber Ihre Versicherung auch noch erweitern, um Schäden durch Vulkanausbrüche, Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. Diese zusätzlichen Leistungen sind einzeln oder im ganzen Paket erhältlich und dazu buchbar.

    Doch diese Erweiterungen sind in einigen Gegenden mitunter abhängig davon, ob bereits dort eine oder mehrere dieser Erscheinungen aufgetreten sind. So tun sich Versicherungsfirmen schwer, in einem Lawinengebiet Sie gegen die Lawinengefahr abzusichern. Nach dem Elbehochwasser beispielsweise wurde vielen Eigenheimbesitzern in den Hochwasserbereichen die zusätzliche Versicherung gegen Überschwemmung verweigert.

    Jährlich werden an Hand der eingetretenen Naturkatastrophen neue Listen der Versicherung erstellt, welche Gebiete risikoreich sein könnten. Das sind dann die so genannten Risikoklassen der jeweiligen Gebiete. Diese Klassen werden jedes Jahr durch die Versicherungsunternehmen aktualisiert an Hand der aufgetretenen bzw. möglicherweise in Zukunft auftretenden Risiken. Wohnen Sie in solch einem Bereich, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass Ihnen entweder die Versicherung verweigert wird oder dass Sie eine hohe Prämie zahlen müssen.

    Sollten Sie Probleme mit einer Versicherung im Schadensfall haben, dann suchen Sie einen Rechtsanwalt in München für Versicherungsrecht auf. Sie finden auch spezialisierte Fachanwälte für Versicherungsrecht unter www.Münchener-Anwalt.de.

    Bild: Rainer Sturm, pixelio.de