• September 2010

    Jeder Mensch hat in seinem Leben bereits Rechtsgeschäfte getätigt. Ob er nun im Supermarkt eine Tafel Schokolade oder in einem Fahrradshop ein Fahrrad gekauft hat. Es gibt natürlich noch wesentlich mehr Beispiele, denn beinahe bei jeder Handlung, die wir vollziehen, handelt es sich um ein Rechtsgeschäft.

    Das liegt hauptsächlich an unserem Rechtssystem, welches genau festlegt, beispielsweise in den Gesetzen, wann wir ein Geschäft tätigen. Manche, vor allem größere Kaufaktionen werden schriftlich festgehalten, dies kann mit dem Ausstellen eines Vertrags geschehen, andere Geschäfte bedürfen lediglich einem mündlichen Vertrag beider Beteiligten.

    Allerdings ist es uns manchmal nicht möglich, ein solches Rechtsgeschäft persönlich zu tätigen. In solchen Fällen hat sich der Staat auch etwas einfallen lassen, nämlich eine Vollmacht. Diese gewährleistet, dass ein anderer, somit befugter Mensch, dieses Geschäft in meinem Namen ausführen darf.

    Eine Vollmacht baut sich nicht nach einem bestimmten Prinzip auf, es ist dem Nutzer freigestellt, ob er diese schriftlich oder mündlich ausstellt. In unserem, vom Papierkrieg gezeichneten, Alltag wird sie allerdings sehr häufig schriftlich erteilt, um schwerwiegende Missverständnisse zu vermeiden. Da eine schriftliche Vollmacht mit der persönlichen Unterschrift ausgestellt werden kann und häufig auch wird, kann im Zweifelsfall auf diese zurückgegriffen werden. Bei einigen Tätigkeiten, wird sogar auf eine schriftliche Bevollmächtigung bestanden. Dies ist sehr häufig bei Behördengängen der Fall. So zum Beispiel, wenn es einem nicht möglich ist, den kürzlich neu beantragten Personalausweis oder Reisepass abzuholen. Kommt dann die behördliche Benachrichtigung zur Abholung des Dokuments, ist für diesen Fall häufig schon ein Vordruck zur Bevollmächtigung anbei. Dieser sollte allerdings unterschrieben werden und der Name des Abholers muss mit dem tatsächlichen Abholer übereinstimmen, da hier häufig die Identität kontrolliert wird. Doch nicht nur bei Behörden werden schriftliche Bevollmächtigungen verlangt.

    Die mündliche Vollmacht hingegen gibt es heut zu Tage hauptsächlich noch bei Privatgeschäften und auch nur dann, wenn man absolut sicher sein kann, dass die ausgewählte Person auch wirklich in meinem und nicht in ihrem Sinne handelt.

    Auch viele ältere Menschen stellen, sofern sie noch bei regem Geist sind, eine Vollmacht aus, damit geklärt ist, was mit ihnen passiert, wenn beispielsweise eine schwere Krankheit das selbstständige Denken und Handeln unmöglich macht. Für diesen Fall möchten viele abgesichert sein.

    Doch wann enden diese Bevollmächtigungen? In der Regel dann, wenn das Rechtsgeschäft, für die sie galt, getätigt ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die Vollmacht nicht weiter verwendet werden. Wird sie es doch, hat unser Rechtssystem spezielle Regeln und Gesetze eingeführt um dem Missbrauch Einhalt zu gebieten. Da wir in der Regel nur Bekannte oder uns vertraute Personen als Befugte auswählen, können wir darauf hoffen, dass es zu keinem Missbrauch kommt.

    Manchmal endet eine Vollmacht aber auch erst mit dem Tod des Ausstellers. Das ist, wie oben erwähnt, häufig bei alten Menschen der Fall und muss schriftlich festgehalten werden.

    Zusammengefasst ist eine Vollmacht das gesetzliche Entgegenkommen, sofern es einem Menschen nicht möglich ist seine Rechtsgeschäfte selbst auszuführen, über eine dritte, natürlich vertrauenswürdige und befugte Person das Geschäft zustande kommen zu lassen.

    Alle wichtigen gesetzlichen Details finden sich auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wieder.

    Sollten Sie Fragen zu einer Vollmacht haben, können Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt in Potsdam wenden. Anwälte und Kanzleien, die sich auf das Rechtsgebiet "Zivilrecht" spezialisiert haben, finden Sie bei der Anwaltssuche Potsdam www.Potsdamer-Anwalt.de.