• August 2010

    Die Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina sollen nach dem Willen der EU bald die Visafreiheit erhalten. Voraussetzung ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses. Die Regelung wird der Regelung über die Visafreiheit für Staatsangehörige von Montenegro, Mazedonien und Serbien entsprechen. Eine entsprechende Änderung der VO/539/2001/EG ist in Vorbereitung.

    Auch in Hinblick auf Georgien gibt es Veränderungen. Ein Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Georgien soll kommen. Falls das Abkommen in Kraft tritt, erlangen Inhaber georgischer Diplomatenpässe Visafreiheit. Sie können sich dann 90 Tagen innerhalb eines 180 Tage Bezugsraumes im Schengengebiet, ohne Norwegen, Island und der Schweiz aufhalten.