• September 2010

    Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe im Ausland möchte mich hier einbürgern lassen. Verliere ich dann meine deutsche Staatsangehörigkeit?

    Nach § 17 I Nr. 2 StAG verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag erfolgt. Seit dem 28.08.2007 tritt dieser Verlust nach § 25 I Satz 2 StAG aber nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz erwirbt.

    Wie kann ich den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einer außereuropäischen Einbürgerung verhindern?

    Um in diesem Fall den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhindern, muss eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden. Nach § 25 II StAG verliert die Staatsangehörigkeit nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.

    Wo muss ich die Beibehaltungsgenehmigung beantragen?

    Wenn Sie dauerhaft im Ausland wohnen, ist der Antrag bei der Deutschen Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig ist (Deutsche Botschaft oder Deutsches Generalkonsulat), zu stellen. Die jeweilige Auslandsvertretung nimmt zu Ihrem Antrag schriftlich Stellung und leitet die Unterlagen dann an das Bundesverwaltungsamt in Bonn weiter.

    Haben Sie weiterhin Ihren Lebensmittelpunkt im Inland, dann ist der Antrag auf Beibehaltung bei der für Ihren Wohnort zuständigen innerdeutschen Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen.

    Wann muss ich die Beibehaltungsgenehmigung beantragen?

    Es empfiehlt sich dringend, die ausländische Staatsangehörigkeit erst dann zu beantragen, wenn die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung erteilt wurde, da in vielen Staaten der Erwerb der dortigen Einbürgerung auf den Antragszeitpunkt der Einbürgerung zurück wirkt. Wenn der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt noch keine Beibehaltungsgenehmigung besaß, dann ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb der ausländischen verloren gegangen, auch wenn nach Antrag auf Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wurde.

    Wie lange ist die Beibehaltungsgenehmigung gültig?

    Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Kann die ausländische Staatsangehörigkeit nicht innerhalb dieser Frist erworben werden, dann besteht die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen.

    Was muss ich vortragen, um die Beibehaltungsgenehmigung zu erhalten?

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland müssen Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland glaubhaft machen können sowie die Gründe für den angestrebten Erwerb der angestrebten Staatsangehörigkeit darlegen. Selbstverständlich können Sie sich auch beim Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung anwaltlich beraten und vertreten lassen.

    Sehr gerne stehe ich Ihnen dafür zur Verfügung.