• Februar 2011

    Brot nicht in die Biotonne geschmissen, sondern mit nach Hause genommen – Kündigung

    Der Fall war folgender: Eine Frau bekam den Auftrag, altes Brot in die Biotonne zu schmeißen. Diese tat es aber nicht, sondern nahm das Brot mit nach Hause. Der Arbeitgeber bemerkte dies und kündigte der Frau sofort fristlos. Die Frau klagte daraufhin vor dem Arbeitsgericht. Dort bekam sie Recht. Die Begründung des Gerichts war folgende: Das Brot war wertlos und somit kein Kündigungsgrund. Die Frau arbeitete bereits über 25 Jahre in dem Supermarkt, sie besaß somit einen Vertrauensvorschuss und hätte daher erst abgemahnt werden müssen.

    Arbeitsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 2 Ca 1482/10)

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