
Dezember 2012
Wer als Radfahrer eine Vorfahrtstraße überqueren möchte, muss auf die Verkehrsteilnehmer der Vorfahrtstraße achten. Diese haben Vorrang, daran ändert auch das Verkehrsschild " Radfahrer kreuzen" nichts.
Beim Fall vor dem Oberlandesgericht Köln hatte eine Radfahrerin eine Vorfahrtstraße überquert. Dabei kollidierte sie mit einem Autofahrer. Aufgrund ihrer erlittenen Verletzungen klagte sie gegen den Fahrer. Das Gericht sah allerdings die alleinige Schuld an dem Unfall bei der Radfahrerin. Der Grund: Sie hatte ein "Vorfahrt gewähren" Schild missachtet. Da dem Beklagten kein Fehlverhalten, wie etwa überhöhte Geschwindigkeit, nachgewiesen werden konnte, traf ihn keine Mitschuld.
Oberlandesgericht Köln - 20 U 107/07 -
Bild: Michael Hirschka, pixelio.de