• Dezember 2010

    Bekommt jeder ehrliche Finder wirklich 10 % Finderlohn?

    Das wäre schön und ist in der Tat zu schön, um wahr zu sein. Tatsache ist jedoch, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 971, dass der Finderlohn wie folgt ausgerechnet wird: Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 3%, von dem Mehrwert 3%, bei Tieren 3%. Wer also einen Geldbeutel mit 800 € findet, bekommet 34 € „Lohn fürs Finden“ absolut 4,25 % : berechnet aus Wert der Sache bis 500 €uro und dem enthaltenen Mehrwert von 300 Euro.

    Foto: Freestyle, pixelio.de