• Oktober 2010

    Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster (Az: 7 B 985/10) sind anscheinend viele der seit 1995 genehmigungsfrei in Nordrhein-Westfalen errichteten Solaranlagen illegal. Das Bauministerium hatte im Dezember 2009 erlassen, dass Solaranlagen nur dann keine Genehmigung brauchen, wenn sie nicht zu einer Nutzungsänderung eines Gebäudes führen. Dies sei aber der Fall, wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Verhandelt worden war der Fall einer auf einer Reithalle errichteten Photovoltaikanlage, deren Inbetriebnahme der Oberbergische Kreis zuvor untersagt hatte. Nach Auskunft eines Sprechers des Bauministeriums seien Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden nur dann genehmigungsfähig, wenn zumindest 51 % des erzeugten Stroms dem Eigenverbrauch dienten.

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