• November 2010

    Der Bundesgerichtshof stärkte mit diesem Urteil die Rechte der Verbraucher: Wer Waren zurücksendet, die er aus einem Katalog oder dem Internet bestellt hatte, erhält außer dem Kaufpreis auch die Versandkosten für die Zusendung der Waren zurück (BGH VIII ZR 268/07 vom 07.07.2010).
    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen das Versandhandelsunternehmen Heinrich Heine. Heine berechnete seinen Kunden pro Bestellung 4,95 Euro Versandkosten, und zahlte diese nicht zurück, wenn der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch machte und die Ware zurücksandte.
    Der BGH orientierte sich bei diesem Urteil am EuGH und entschied, dass in Übereinstimmung mit Europarecht Heine seinen Kunden die Versandkosten für die Zusendung der zurückgegebenen Ware erstatten muss.

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