• Oktober 2011

    Immer mehr Mütter und auch Väter kommen durch die Belastungen in Haushalt, Job und Kindererziehung an den Rand der Erschöpfung. Genau an diesem Punkt sollen die Mutter-/Vater-Kind-Kuren einsetzen, eine medizinische Vorsorge- und Reha-Leistung, die seit der Gesundheitsreform 2007 im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse verankert ist.

    Doch leider lehnen die Krankenkassen immer mehr dieser Kuren ab. Jüngste Zahlen des Müttergenesungswerkes zeigen, dass rund ein Drittel der Kuranträge zunächst nicht bewilligt werden – meist mit der Begründung, dass zunächst alle ambulanten Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft werden müssen. Doch genau diese Begründung wurde vom Gesetzgeber ausgeschlossen, denn die Kur soll der Regeneration dienen. Dies ist meist neben der alltäglichen Belastung zwischen Beruf und Elternsein nicht zu realisieren. Andere Kassen bieten Mutter-Kind-Kuren nur in Wahltarifen an.

    Damit der Antrag auf die Kur möglichst schon im ersten Versuch von der Krankenkasse bewilligt wird, sollte er möglichst detailliert die Situation der Familie darstellen. Dass die Mutter oder der Vater „erschöpft“ seien, reicht in den meisten Fällen nicht aus. Werden jedoch genau die Symptome wie Schlafstörungen, Migräne oder auch Partnerschaftsprobleme beschrieben, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse der Kur auch zustimmt. Darüber hinaus muss die Notwendigkeit dargestellt werden, dass das jeweilige Elternteil dringend aus dem zermürbenden Alltag herausgelöst werden muss. Eine Mutter-Kind-Kur kann auch präventiv verordnet und beantragt werden, wenn beispielsweise dadurch eine drohende Depression abgewendet werden kann.

    Wird die Kur dennoch abgelehnt, hilft häufig ein Widerspruch gegen den Bescheid. Das Schreiben sollte nochmals die medizinische Notwendigkeit der Mutter-Kind-Kur unterstreichen und muss innerhalb von vier Wochen bei der Krankenkasse eingehen. Zwar lassen sich die Kassen jetzt meist lange Zeit, dennoch führen fast 50 Prozent aller Widersprüche letztendlich doch zum Erfolg. Bei besonders hartnäckigen Fällen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

    Foto: Rainer Sturm, pixelio.de