• Dezember 2012

    Im verhandelten Fall kam es zu einem Fahrradunfall, da sich der Straßenbelag durch Wurzeln erhoben hatte. Das Gericht urteilte, dass die zuständige Gemeinde schadenersatzpflichtig ist, da die Bodenerhebung für aufmerksame Fahrradfahrer nicht rechtzeitig erkennbar gewesen sei. Außerdem habe es die Gemeinde versäumt, mit Warnschildern auf derartige Hindernisse hinzuweisen. Die Argumentation der Gemeinde, dass sich an der Stelle noch kein Unfall ereignet hatte, ließ das Gericht nicht gelten. KG Berlin, Aktenzeichen: 9 U 103/09

    Bild: Kurt Michel, pixelio.de