• September 2012

    Erfolgt ein Polizeieinsatz aufgrund eines Fehlalarmes durch eine Autoalarmanlage, so hat der Fahrzeugeigentümer die Kosten des Einsatzes zu tragen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor. Das Gericht ist der Ansicht, dass mit der Betreibung einer Alarmanlage die Benachrichtigung der Polizei erstrebt wird. Somit muss der Betreiber auch davon ausgehen, dass das zu beschützende Objekt von der Polizei aufgesucht wird.

    VG Ansbach, Az: AN 1 K 11.01096

    Foto: Petair, Fotolia.com