• Oktober 2011

    Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main steht rausgeworfenen Fluggästen keinerlei Schadenersatz zu.

    Im vorliegenden Fall hatte sich eine Gruppe von Fluggästen geweigert, sich während des Starts hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän brach den Start ab und verwies die Gruppe von Bord. Diese verlangten dann von der Fluggesellschaft die Kosten für Ersatztickets. Das OLG Frankfurt wies die Schadenersatzansprüche ab. Da der Pilot für die Sicherheit der Fluggäste verantwortlich ist, darf er Passagiere bei Zuwiderhandlungen von Sicherheitsanweisungen rauswerfen.

    Beschluss des OLG Frankfurt/Main
    Aktenzeichen: 13 U 231/09

    Foto: Stihl024, pixelio.de