• Februar 2012

    Vermietet ein Mobilfunkanbieter einem Kunden ein internetfähiges Handy, so muss er seinen Kunden auf eventuell hohe Kosten durch WAP- und Internetverbindung hinweisen. Sollte das Unternehmen dieser Beratungspflicht nicht nachkommen, so können Kosten, die innerhalb von 10 Tagen entstehen, nicht vom Kunden verlangt werden. Im hiesigen Fall handelte es sich um eine Rechnung von über 1000 Euro.

    Urteil des LG Münster 6 S 93/10

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